Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute den offiziellen Förderaufruf für die zweite Gebotsrunde der CO₂-Differenzverträge (ehemals Klimaschutzverträge) veröffentlicht. Damit startet eine der bedeutendsten Fördermaßnahmen für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie in ihre nächste Runde.
Gegenüber der ersten Runde wurden die Förderbedingungen in mehreren Punkten überarbeitet:
Das Programm richtet sich an Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen, darunter Chemie, Stahl, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Über einen Zeitraum von 15 Jahren gleichen die Verträge die Mehrkosten aus, die durch den Betrieb klimafreundlicher Produktionsanlagen im Vergleich zu konventionellen Verfahren entstehen.
Die Abgabefrist für Gebote liegt voraussichtlich bei ca. August 2026. Bis dahin müssen Unternehmen ihr Vorhaben ausarbeiten, die förderfähigen Mehrkosten berechnen und ein wettbewerbsfähiges Gebot einreichen. Die Zuwendungsbescheide werden für ca. Dezember 2026 erwartet.
BLS Energieplan begleitet Unternehmen gemeinsam mit Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (rechtliche Beratung) und Drees & Sommer (Projektmanagement & Umsetzung) bei der Vorbereitung und Einreichung ihrer Anträge — von der ersten Prüfung der Antragsberechtigung über die Berechnung des Basis-Vertragspreises bis zur Begleitung im Gebotsverfahren.
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