


"Wir kombinieren drei Dinge, die in der Praxis selten zusammenkommen: rechtssichere Struktur, belastbare Modellierung und echte Umsetzungskompetenz. Ohne diese Kombination scheitern heute die meisten Projekte."
Unser Rechtsberater übernimmt die juristische Begleitung, KSV-Compliance und Kommunikation mit dem BMWE. BLS Energieplan liefert die technoökonomische Modellierung, Gebotspreisermittlung und Qualitätssicherung der Antragsunterlagen. Drees & Sommer bringt den unabhängigen CapEx/OpEx-Realitätscheck, technische Validierung und Umsetzungskompetenz als Owner's Engineer. Alle drei Dimensionen sind im KSV-Verfahren gleichzeitig erforderlich.
CO₂-Differenzverträge (auch Klimaschutzverträge oder KSV) sind ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sie gleichen die Mehrkosten aus, die energieintensiven Unternehmen durch den Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren entstehen — sowohl für die Errichtung der Anlage (CAPEX) als auch für den laufenden Betrieb (OPEX). Die Förderung läuft über 15 Jahre und basiert auf einem wettbewerblichen Auktionsverfahren, bei dem Unternehmen Gebote in Euro pro eingesparter Tonne CO₂ abgeben.
Der Basisvertragspreis (BVP) entspricht dem Gebotspreis in €/t CO₂ und ist über die gesamte Laufzeit konstant. Ein Dynamisierungsmechanismus berücksichtigt den tatsächlichen Energiebezug und die Energiepreise. Liegt der effektive CO₂-Preis unter dem dynamisierten Vertragspreis, zahlt der Staat die Differenz an das Unternehmen. Übersteigt der CO₂-Preis den Vertragspreis, kehrt sich die Zahlungsrichtung um — das Unternehmen zahlt zurück. Die maximal mögliche Auszahlung wird jährlich durch einen steigenden CO₂-Absicherungspreis begrenzt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus energieintensiven Branchen,die dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zugeordnet sind.
Voraussetzungen: jährlicher THG-Ausstoß von mindestens 5 kt CO₂-Äquivalenten im Referenzsystem, geplante THG-Minderung von mindestens 50% ab dem vierten vollständigen Kalenderjahr und von 85% in den letzten zwölf Monaten der Laufzeit.
Förderfähige Sektoren: z.B. Chemie, Zellstoff & Papier, Primärstahl, Metalle, Zement & Kalk, Keramik sowie Glas & Gips.
Die wesentlichen Vorarbeiten (u. a. technische Konzeptoptionen, Machbarkeit, Mehrkostenermittlung sowie technoökonomische und juristische Risikoanalysen) sollten 6 - 12 Monate vor dem Förderaufruf starten. Mit dem Förderaufruf beginnt die Gebotsphase, in der Unterlagen finalisiert, abgestimmt und eingereicht werden.
Aufgrund der Komplexität der Förderlogik ist es ratsam, so früh wie möglich externe Unterstützung einzubinden. Je nach Umfang des Vorhabens sollten intern ausgearbeitete Konzepte extern validiert werden. Insbesondere bei Fördersummen von bis zu mehr als 1 Mrd. € empfiehlt es sich, frühzeitig intern ermittelte Basisvertragspreise prüfen zu lassen und die zugehörigen Risikoanalysen durchzuführen.