CO₂-Differenzverträge / Klimaschutzverträge (KSV)

Gebotsverfahren 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Partnerschaft

Rechtssicherheit. Modellierung. Umsetzungskompetenz.

Ablauf (KSV) 2026

Abgabefrist
Vorbereitendes Verfahren
12/2025
Förderaufruf 05.05.2026
Abgabefrist
Gebotsrunde
07.09.2026
Ggf. Vorbereitendes
Verfahren 2027
ca. 10–12/2026
Bestandskraft
Zuwendungsbescheid
ca. 01/2027
Spätester operativer
Beginn
01/2031
50%-Ziel ab 01/2034
85%-Ziel ab 01/2045
Vertragsende 01/2046
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Kenntnisstand und sind abgeleitet von den Terminen und Fristen der bisherigen Verfahren. Eine Gebotsrunde 2027 steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Es wird daher empfohlen, am Verfahren 2026 teilzunehmen, sofern ein erfolgreiches Vorverfahren durchgeführt wurde.

Die Entscheidungstreiber

5 Mrd. € Fördervolumen sind für 2026 vorgesehen. Wer jetzt startet, sichert sich 15 Jahre staatliche Förderung für eine beschleunigte Transformation.
5 Mrd. €
Staatlich geförderter Kostenausgleich für CAPEX & OPEX über 15 Jahre
Die Fördermechanik kompensiert sämtliche Mehrkosten innovativer Technologien und schließt so die Wirtschaftlichkeitslücke.
Geringer Wettbewerb: Bisher nur ~130 Unternehmen aktiv beteiligt
First Mover profitieren doppelt: geringe Konkurrenz im aktuellen Verfahren, langfristige
Absicherung nach erfolgreichem Zuschlag.
ETS und strategische Marktposition
Dekarbonisierung wirkt über den KSV hinaus: stärkere Position im ETS und Vorteile in der Vermarktung.

Voraussetzungen
für die Teilnahme

  • Zugehörigkeit zu einem dem EU-ETS zugeordneten Sektor
  • Jährlicher THG-Ausstoß von mindestens 5 kt CO₂-Äquivalenten im Referenzsystem
  • THG-Minderung von mindestens 50% ab dem vierten
    vollständigen Kalenderjahr innerhalb der Laufzeit
  • THG-Minderung von 85% in den letzten zwölf Monaten der Laufzeit

Do’s

  • Technik, Business Case und Förderlogik gemeinsam entwickeln
    Integriertes Zielbild von Anfang an aufbauen, nicht nacheinander. Wer Technik, Wirtschaftlichkeit und Fördervoraussetzungen getrennt betrachtet, riskiert ein Konzept das in der Gebotsphase nicht trägt.
  • Gesamtsystem früh durchplanen
    Schnittstellen, Flächen, Logistik und Infrastruktur gehören in die frühe Konzeptphase, nicht erst nach Zuschlag. Optimierte Teilprojekte die im Gesamtverbund nicht funktionieren führen ins Aus.
  • Belastbare Zahlen und Annahmen aufbauen
    CAPEX, OPEX, Energiepreise und CO₂-Preise konsistent und nachvollziehbar modellieren. Unrealistische Annahmen fliegen spätestens in der Umsetzungsphase auf.
  • Risikoverteilung entlang der gesamten Kette früh strukturieren
    Technologiepartner, Lieferanten, Transport und Speicherung frühzeitig verhandeln. Risikoverteilung die erst kurz vor Abschluss geklärt wird gefährdet das gesamte Vorhaben.
  • Genehmigung, Bau, Betrieb und Finanzierung früh einbeziehen Umsetzung von Anfang an mitdenken, nicht erst nach Zuschlag. Wer Governance und Steuerung unterschätzt riskiert das Scheitern kurz vor oder nach dem Zuschlag.

Don’ts

  • Konzept erst im Gebotsverfahren entwickeln
    Zu spät, zu unsauber und selten wettbewerbsfähig. Die Gebotsphase dauert ca. drei bis vier Monate, zu wenig für eine solide technoökonomische Grundlage.
  • Technik, Förderung und Wirtschaftlichkeit getrennt betrachten Führt zu Konzepten die entweder nicht förderfähig oder wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Beide Dimensionen müssen von Beginn an integriert entwickelt werden.
  • Angebote erst nach Zuschlag einholen
    Verhandlungen nach öffentlicher Bekanntgabe hoher Förderbeträge führen zu einer schlechten Verhandlungsposition gegenüber Technologie und Baupartnern.
  • Externe Beratung erst kurz vor der Abgabe einbinden
    Die Komplexität aus Förderlogik, Rechtsrahmen und technoökonomischer Modellierung erfordert einen Vorlauf von 6 bis 12 Monaten. Frühzeitige Einbindung ist kein Kostenfaktor, sie ist Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Gebot.
  • Erwartungen gegenüber Konsortialpartnern ungeklärt lassen
    Schnittstellen und Verantwortlichkeiten im Konsortium müssen vor Einreichung definiert sein. Unklare Strukturen werden im Prüfverfahren zum Problem.

Pressemitteilungen

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FAQ

Warum brauchen wir alle drei Partner gemeinsam?

"Wir kombinieren drei Dinge, die in der Praxis selten zusammenkommen: rechtssichere Struktur, belastbare Modellierung und echte Umsetzungskompetenz. Ohne diese Kombination scheitern heute die meisten Projekte."

Unser Rechtsberater übernimmt die juristische Begleitung, KSV-Compliance und Kommunikation mit dem BMWE. BLS Energieplan liefert die technoökonomische Modellierung, Gebotspreisermittlung und Qualitätssicherung der Antragsunterlagen. Drees & Sommer bringt den unabhängigen CapEx/OpEx-Realitätscheck, technische Validierung und Umsetzungskompetenz als Owner's Engineer. Alle drei Dimensionen sind im KSV-Verfahren gleichzeitig erforderlich.

Was sind CO₂-Differenzverträge / Klimaschutzverträge?

CO₂-Differenzverträge (auch Klimaschutzverträge oder KSV) sind ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sie gleichen die Mehrkosten aus, die energieintensiven Unternehmen durch den Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren entstehen — sowohl für die Errichtung der Anlage (CAPEX) als auch für den laufenden Betrieb (OPEX). Die Förderung läuft über 15 Jahre und basiert auf einem wettbewerblichen Auktionsverfahren, bei dem Unternehmen Gebote in Euro pro eingesparter Tonne CO₂ abgeben.

Wie funktioniert der Auszahlungsmechanismus konkret?

Der Basisvertragspreis (BVP) entspricht dem Gebotspreis in €/t CO₂ und ist über die gesamte Laufzeit konstant. Ein Dynamisierungsmechanismus berücksichtigt den tatsächlichen Energiebezug und die Energiepreise. Liegt der effektive CO₂-Preis unter dem dynamisierten Vertragspreis, zahlt der Staat die Differenz an das Unternehmen. Übersteigt der CO₂-Preis den Vertragspreis, kehrt sich die Zahlungsrichtung um — das Unternehmen zahlt zurück. Die maximal mögliche Auszahlung wird jährlich durch einen steigenden CO₂-Absicherungspreis begrenzt.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus energieintensiven Branchen,die dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zugeordnet sind.

Voraussetzungen: jährlicher THG-Ausstoß von mindestens 5 kt CO₂-Äquivalenten im Referenzsystem, geplante THG-Minderung von mindestens 50% ab dem vierten vollständigen Kalenderjahr und von 85% in den letzten zwölf Monaten der Laufzeit.

Förderfähige Sektoren: z.B. Chemie, Zellstoff & Papier, Primärstahl, Metalle, Zement & Kalk, Keramik sowie Glas & Gips.

Wann müssen wir spätestens mit der Vorbereitung beginnen?

Die wesentlichen Vorarbeiten (u. a. technische Konzeptoptionen, Machbarkeit, Mehrkostenermittlung sowie technoökonomische und juristische Risikoanalysen) sollten 6 - 12 Monate vor dem Förderaufruf starten. Mit dem Förderaufruf beginnt die Gebotsphase, in der Unterlagen finalisiert, abgestimmt und eingereicht werden.

Warum sollte ich mir genau jetzt Unterstützung durch Beratung sichern?

Aufgrund der Komplexität der Förderlogik ist es ratsam, so früh wie möglich externe Unterstützung einzubinden. Je nach Umfang des Vorhabens sollten intern ausgearbeitete Konzepte extern validiert werden. Insbesondere bei Fördersummen von bis zu mehr als 1 Mrd. € empfiehlt es sich, frühzeitig intern ermittelte Basisvertragspreise prüfen zu lassen und die zugehörigen Risikoanalysen durchzuführen.

Unsere Rollen im Projektverlauf

4-Phasen des CO₂-Differenzvertrag/Klimaschutzvertrag 2026

BVP: Basisvertragspreis | KSV: Klimaschutzvertrag | KPI: Key Performance Indicators.

*Der Förderaufruf für das Gebotsverfahren 2026 im Rahmen des Förderprogramms CO2-Differenzverträge / Klimaschutzverträge (KSV) ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Darstellung nicht veröffentlicht. Die skizzierten Zeitpunkte basieren auf einer unverbindlichen Prognose.