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01.03.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was die Eckpunkte für die Wärmeplanung bedeuten

Wichtig vorab: Die Bundesregierung hat Eckpunkte vorgelegt – kein beschlossenes Gesetz. Es gilt weiterhin das aktuelle GEG. Der Kabinettsbeschluss ist bis Ostern 2026 geplant, das Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026.

Technologieoffenheit statt Pflicht zur Erneuerbaren-Heizung

Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für Heizungen (§§ 71–71p GEG) entfällt ersatzlos. Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten werden aufgehoben. Eigentümer können künftig wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse – und auch Gas oder Öl – wählen.

Wer sich für Gas oder Öl entscheidet, unterliegt jedoch der sogenannten Bio-Treppe: Ab 2029 müssen mindestens 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe eingesetzt werden, mit weiteren Steigerungsstufen bis 2040. Die CO₂-Bepreisung entfällt für den klimafreundlichen Anteil. Bio-Tarife sind bereits heute am Markt verfügbar.

Zusätzlich werden Energieversorger ab 2028 verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase ins Netz einzuspeisen – startend mit bis zu 1 %, danach hochlaufend. Ziel: mindestens 2 Mio. t CO₂-Einsparung bis 2030.

Handlungsbedarf: Die Bio-Treppe ist als Kostenfaktor in Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu berücksichtigen. Steigende Netzentgelte durch sinkende Kundenzahlen bei Gasnetzen sowie die Preisentwicklung klimafreundlicher Gase bleiben relevante Unsicherheitsfaktoren in der Beratung.

Fernwärme: Mehr Planungssicherheit, neue Compliance-Anforderungen

Das GMG schafft einen verbesserten Rahmen für Fernwärmeinvestitionen: Kosten für die Dekarbonisierung von Erzeugungspark und Netzinfrastruktur können künftig rechtssicher über Fernwärmepreise refinanziert werden. Das jährliche Leistungsanpassungsrecht der Kunden wird angepasst, um die Planungssicherheit für Netzbetreiber zu stärken.

Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) wird gesetzlich verankert und aufgestockt. Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bleibt bis mindestens 2029 auskömmlich finanziert.

Neu eingeführt werden eine verpflichtende Preistransparenzplattform sowie eine Schlichtungsstelle für Fernwärmeversorgungsunternehmen.

Handlungsbedarf: Die verbesserten Refinanzierungsregeln und die BEW-Aufstockung stärken die Investitionssicherheit bei Wärmenetzen erheblich. Netzbetreiber müssen die Preistransparenzpflicht und Schlichtungsstelle als neue Compliance-Anforderungen einplanen.

EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD): Neue Anforderungen im Neubau

Die EPBD wird national 1:1 umgesetzt. Ab 1. Januar 2028 müssen neue öffentliche Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden, ab 1. Januar 2030 gilt dies für alle Neubauten. Für bestehende Wohngebäude werden keine gebäudeindividuellen Sanierungspflichten ausgelöst. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen werden bis Ende 2029 an europäische Vorgaben harmonisiert.

Handlungsbedarf: Die Neubauplanung im öffentlichen Sektor muss ab sofort auf die EPBD-Anforderungen ausgerichtet werden. Die Harmonisierung der Effizienzklassen ist in laufenden Projekten mit entsprechendem Planungshorizont frühzeitig zu kommunizieren.

Vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen

Das Wärmeplanungsgesetz wird novelliert. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern soll der Aufwand auf rund 20 % einer regulären Wärmeplanung sinken – mit gebündelten Beteiligungsformaten und vereinfachter Datenübermittlung. Für Kommunen über 15.000 Einwohnern entfällt die Datenpflicht für Einfamilienhäuser; die Lücke wird durch die erlaubte Nutzung gebäudegenauer Wärmebedarfsdaten geschlossen. Die Berücksichtigungspflicht für Kälteversorgung gilt erst ab 45.000 Einwohnern und nur im Rahmen der Fortschreibung nach fünf Jahren.

Zeitplan auf einen Blick

Meilenstein Termin
Kabinettsbeschluss Gesetzentwurf bis Ostern 2026
Inkrafttreten GMG vor 1. Juli 2026
Start Grüngas-/Grünölquote 2028 (bis zu 1 %)
Nullemissionsgebäude: öffentliche NWG ab 1.1.2028
Bio-Treppe: 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe ab 1.1.2029
Harmonisierung Gebäudeeffizienzklassen bis Ende 2029
Nullemissionsgebäude: alle Neubauten ab 1.1.2030
Evaluierung Gebäudesektor-Klimaziele 2030

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